Bei der Haltung von Bienen und die Wanderung mit Bienen sind wichtige Vorschriften zu beachten.
Sie dienen dem Schutz der Wandervölker, aber auch den vor Ort lebenden Bienenvölkern der dort ansässigen Imker. Wer einfach drauf los wandert macht sich evtl strafbar.
Das wohl größte Risiko ist die Erkrankung mit Faulbrut.
Hierzu hat das Veterinäramt ein Merkblatt entwickelt das unbedingt vor der geplanten Wanderung beachtet werden sollte. Siehe hier:
Merkblatt Bienenhaltung Kreis Stormarn
https://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/4/42/MerkblattBienenhaltung.pdf
Anmeldung der Bienenhaltung im Kreis Stormarn
https://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/4/42/AnzeigeBienenhaltung.pdf
Kreis Herzogtum Lauenburg
https://www.kreis-rz.de/index.phtml?mNavID=1814.8&sNavID=1814.74&La=1
Anmeldung Bienenhaltung im Kreis Herzogtum Lauenburg
https://www.kreis-rz.de/media/custom/327_4562_1.DOT?1251978081
Bienenseuchenverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/bienseuchv/BienSeuchV.pdf
Hier sind §1a und §5 sehr wichtig für die Anmeldung der Bienenhaltung und die Einrichtung neuer Stände!